Erste Gemeinderätin oder erster Gemeinderat

Gemeinde Wedemark - via Zeit - 15-02-2024 zur Vakanz  

Bei der Gemeinde Wedemark (29.910 Einwohnerinnen und Einwohner)

ist zum
01. August 2024 die Position der

Ersten Gemeinderätin oder des Ersten Gemeinderates (m/w/d)

zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters und Leitung des Vorstandsbereiches II Bürgerdienste zu besetzen. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Bürgermeisters durch den Rat der Gemeinde Wedemark unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung erfolgt nach BesGr. B 2 (Gemeinde mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den landesrechtlichen Bestimmungen gezahlt.

Die Verwaltung der Gemeinde Wedemark wird durch einen Vorstand mit drei Mitgliedern geführt. Der Ersten Gemeinderätin oder dem Ersten Gemeinderat (m/w/d) obliegt neben der Vertretung des Bürgermeisters die Leitung des Vorstandsbereichs II Bürgerdienste mit dem Fachbereich Ordnung und Soziales, dem Fachbereich Bildung, Familie und Sport und den Services Ehrenamt und Kultur, Soziale Arbeit sowie Freiwilligenagentur. Änderungen des Vorstandsbereichs bleiben vorbehalten. Angesprochen sind Führungskräfte, die eine moderne Verwaltung mitführen und weiterentwickeln möchten.

Wir erwarten:
  • Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem engen Bezug zu den Aufgabenschwerpunkten des Vorstandsbereiches II Bürgerdienste.
  • Mehrjährige Führungs- und Verwaltungserfahrung und Kenntnisse in der kommunalen Selbstverwaltung. Die langjährige Führungserfahrung muss in einer Funktion als leitende Angestellte bzw. leitender Angestellter (m/w/d) oder in vergleichbarer Stellung als Beamtin bzw. Beamter (m/w/d) erworben worden sein.
  • Politisches und gesellschaftliches Einschätzungsvermögen sowie Erfahrungen im Umgang mit politischen Gremien sind wünschenswert.
  • Die anspruchsvolle Funktion setzt eine menschlich überzeugende Persönlichkeit mit Verantwortungsbewusstsein, sehr guten kommunikativen Fähigkeiten, Durchsetzungs- und Kooperationsvermögen sowie Diversitätskompetenz voraus, die über analytische und assoziative Fähigkeiten, Kreativität sowie von Wertschätzung geprägtes Personalführungsgeschick verfügt.
  • Eine große Nähe zu bildungs-, sozial- und familienpolitischen Themen wird vorausgesetzt.
Die Gemeinde Wedemark strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Gemeinde auch in allen Bereichen widerspiegelt. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von qualifizierten Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Bürgermeister Helge Zychlinski (Telefon: 05130-581 218).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen bis zum 11. März 2024 ausschließlich an Herrn Bürgermeister Helge Zychlinski, Gemeinde Wedemark, Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark.

Eine Kopie der Bewerbungsunterlagen ist ausreichend, die Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
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