Für mehr Klimaschutz und Resilienz Der Gebäudesektor als Zugpferd

Daikin - Unterhaching - 21-07-2022 zur Vakanz  

Unterhaching, den 19.07.2022 - 
Daikin beteiligt sich am Impulspapier der Stiftung KlimaWirtschaft und begrüßt das Konzeptpapier des Wirtschafts- und Bauministeriums vom 18.7.2022

Um die deutsche Wirtschaft mit Blick auf die angespannte Situation bei der Gasversorgung und die internationalen Lieferketten krisenfester aufzustellen, braucht es eine zeitnahe gesetzliche Verankerung der Rahmenbedingen. Im engen Dialog mit führenden deutschen Unternehmen aus allen Schlüsselsektoren der Wirtschaft erstellte die Stiftung KlimaWirtschaft ein Impulspapier mit Vorschlägen für 18 konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Resilienz in der Wirtschaft. Auch Daikin Germany wirkte an der Entstehung des Papiers mit. Das Impulspapier fordert unter anderem eine schnelle gesetzliche Festschreibung der 65-Prozent-EE-Vorgabe, wie sie im Konzeptpapier des Wirtschafts- und Bauministeriums am 18.07.2022 auf den Weg gebracht wurde.

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Der Gebäudesektor spielt bei den im Impulspapier der Stiftung KlimaWirtschaft formulierten Vorschlägen eine wichtige Rolle: Dieser soll zum Zugpferd für Resilienz und Klimaschutz gemacht werden, indem klimafreundliches Sanieren und Bauen massiv vorangetrieben werden. Außerdem soll der Einsatz von Heizsystemen ab 01.01.2024 auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien verpflichtend werden (65-Prozent-EE-Vorgabe). Dafür spricht sich auch die Bundesregierung aus – beispielsweise im Rahmen des Koalitionsbeschlusses vom 24.03.2022 oder beim digitalen Wärmepumpen-Gipfel Ende Juni 2022, bei dem alle Teilnehmer die Absichtserklärung, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen zu installieren, unterzeichnet haben. Doch um dieses Ziel zu erreichen, müssen die wiederholten Ankündigungen nun zeitnah in einen gesetzlichen Rahmen gegossen werden. „Die Zeit der Ankündigungen ist vorbei. Jetzt muss von der Politik gehandelt werden, damit die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden können“, betont Volker Weinmann, Beauftragter Politik, Umwelt und Verbände bei Daikin Germany.

Gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz

Dazu gehört etwa die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Denn laut Koalitionsbeschluss – der sowohl vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als auch vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit dem am 13.07.2022 veröffentlichten Sofortprogramm für den Gebäudesektor erneut bekräftig wurde – dürfen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien (EE) betrieben werden. Damit dieser Beschluss auch umgesetzt wird, muss er entsprechend im GEG gesetzlich festgeschrieben werden. Die Wärmepumpentechnologie entspricht der erhobenen Anforderung. Der Einbau reiner Gas- und Ölheizungen wäre nach der Gesetzesänderung ab 2024 nicht mehr ohne weiteres möglich. Mit dem am 18.07.2022 gemeinsam vom BMWK und BMWSB vorgestellten Konzeptpapier zur Umsetzung der Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien ist ein erster Schritt in diese Richtung erfolgt. Laut diesem Konzeptpapier soll diese Vorgabe zu einem späteren Zeitpunkt im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden. Bis zum 22.08.2022 besteht die Möglichkeit, sich an dem Konsultationsprozess zu beteiligen. "Wenn es ab 2024 wirklich losgehen soll, die Struktur zur Beheizung des Gebäudesektors konsequent auf erneuerbare Energien umzustellen, dann bleibt allerdings nicht mehr viel Zeit für ein Verschieben auf einen späteren Zeitpunkt“, so Weinmann. Denn schließlich soll, so die Aussage im Konzeptpapier, rechtzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für die betroffenen Eigentümer, aber auch für die Industrie und das Handwerk, geschaffen werden.

Realistische Revision der F-Gase Verordnung

Um den beim Wärmepumpen-Gipfel bekundeten Wärmepumpen-Hochlauf zu realisieren, braucht es zudem eine realistische Revision der F-Gase Verordnung. Die F-Gase Verordnung der Europäischen Union von 2015 reguliert den Einsatz von fluorierten Kältemitteln. Der bislang vorliegende Vorentwurf der Revision von März 2022 würde laut Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK), Herstellerverband RLT-Geräte e.V. sowie Bundesverband Wärmepumpe e.V. (bwp) den Wärmepumpen-Hochlauf ernsthaft gefährden. Denn vor dem Hintergrund des durch den Hochlauf entstehenden höheren Marktwachstums bei Wärmepumpen, als ursprünglich für die gültige F-Gase Verordnung angenommen, entspricht der seit 2015 gültige Phase-down bereits einer Verschärfung der Anforderungen. Weitere Verschärfungen des Phase-down und zusätzliche Verbote für den Einsatz von Kältemitteln in Wärmepumpen wirken nach Auffassung der Branchenverbände in der aktuellen Situation kontraproduktiv auf den Übergang hin zu einem emissionsfreien Gebäudesektor.

Verlässliche Sicherung der Förderprogramme

Damit die erforderliche Sanierungsdynamik im Gebäudesektor aufrechterhalten wird und die entsprechende Anzahl an Wärmepumpen in Neubauten und Bestandsgebäuden angeschafft werden, spielen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), eine wichtige Rolle. Dementsprechend müssen die Fördergelder der BEG von Seiten der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Seit ihrem in Kraft treten im Jahr 2021 ist die BEG für eine Dauer von zehn Jahren angelegt. Die Gelder müssen jedoch jährlich über den jeweiligen Bundeshaushalt bewilligt werden. Förderstopps stellen Investitionen in klimafreundlichere Technologien seitens der Hausbesitzer- und verwalter auf wackelige Beine. Hier braucht es eine solide Verbindlichkeit.

Investitionen in den Ausbau der Kapazitäten

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Stiftung KlimaWirtschaft tragen dazu bei, einen pragmatischen und realistischen Rechtsrahmen sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene zu schaffen, damit von der Industrie konsequent in den Ausbau entsprechender Kapazitäten investiert wird. So kann das Ziel des angestrebten, dringend notwendigen Wandels im Gebäudesektor besser erreicht werden – genauso wie mehr Klimaschutz und Resilienz in der Wirtschaft.

Aktives Engagement

Daikin rüstet sich bereits seit geraumer Zeit, um die wachsende Nachfrage an nachhaltigen Heizlösungen auf Basis von erneuerbaren Energien bedienen zu können. So baut Daikin in Polen ein neues Wärmepumpen-Werk und parallel werden die Produktionskapazitäten unter anderem im belgischen Daikin Werk in Ostende gesteigert, wo Anfang 2022 eine neue Pressenstraße zur Herstellung der Außengehäuse der Daikin Wärmepumpen in Betrieb ging. Auch am deutschen Produktionsstandort in Güglingen werden die Produktionskapazitäten gesteigert. Parallel werden Mitarbeiterteams für Entwicklung, Produktion, Service und Vertrieb gestärkt. Diese und weitere Maßnahmen führen insgesamt zu Investitionen in Höhe von über 1,2 Mrd. Euro im Rahmen des Daikin 5-Jahres-Plans „Fusion 25“. Außerdem engagiert sich Daikin aktiv in Branchen- und Wirtschaftsverbänden wie etwa der Stiftung KlimaWirtschaft.

Über die Stiftung KlimaWirtschaft (zuvor Stiftung 2°)

Die Stiftung KlimaWirtschaft ist eine Initiative von Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführern und Familienunternehmern. Ziel ist es, die Politik zur Etablierung effektiver marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Klimaschutz aufzufordern und die Lösungskompetenz deutscher Unternehmen zu unterstützen. Die Stiftung arbeitet parteiunabhängig sowie sektor- und branchenübergreifend.

Die Unterstützer der Stiftung KlimaWirtschaft sind:

AIDA Cruises, ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG, Allianz SE, Aurubis AG, DAIKIN Airconditioning Germany GmbH, Deutsche Bahn AG, Deutsche Post DHL Group, DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG, Deutsche Telekom AG, Dirk Rossmann GmbH,

DRÄXLMAIER Group, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Unternehmensgruppe Gegenbauer, GLS Gemeinschaftsbank eG, GOLDBECK GmbH, HeidelbergCement AG, Interseroh+ GmbH, Lanxess AG, Otto Group, OTTO FUCHS KG, Papier- und Kartonfabrik Varel GmbH & Co. KG, Phoenix Contact GmbH & Co. KG, PUMA SE, Salzgitter AG, Schüco International KG, Schwäbisch Hall-Stiftung bauen-wohnen-leben, thyssenkrupp Steel Europe AG, Union Asset Management Holding AG, Vonovia SE, VTG Aktiengesellschaft, Wacker Chemie AG.

Weitere Informationen unter 

[1] Es sind stets Personen jeden Geschlechts gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.

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