Landschaftsplaner

Landeshauptstadt Kiel - via Unicum - 26-02-2023 zur Vakanz  

Landschaftsplaner*in

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Landeshauptstadt Kiel, Kiel

Du liebst norddeutsche Lässigkeit, Wind um die Nase und Sand unter den Füßen? Du bist eigeninitiativ, diskussionsfreudig und schätzt kooperatives Arbeiten in einem interdisziplinären Umfeld? Du möchtest etwas verändern und die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins mit 250.000 Einwohnern nachhaltig und zukunftsfähig gestalten? Nicht nur Kiel steht vor einem Wandel, auch die Freiraum- und Landschaftsplanung in der Landeshauptstadt steht vor einem Generationenwechsel. Im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Abt. Stadtentwicklung, Vorbereitende Bauleitplanung und Landschaftsplanung, wird daher ein*e Landschaftsplaner*in gesucht. Die Planstelle ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 SHBesG ausgewiesen und teilbar unter der Voraussetzung des Teilens eines Arbeitsplatzes. Aufgabenbeschreibung Erarbeitung und Anwendung freiraum- und landschaftsplanerischer Konzepte (Sachbearbeitung und Projektleitung) Planungen und Konzepte mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden Konzeptionelle Beiträge und Maßnahmenvorschläge Vorbereitende Bestandsaufnahmen und Analysen als Grundlage für die eigene Entwurfs- und Konzeptarbeit Beteiligung anderer Ämter, Behörden und Gremien Vorbereitung von Vorlagen für die Selbstverwaltung und Vorstellung dieser in Gremien Beteiligung der Öffentlichkeit Erarbeitung von Fachbeiträgen zu Bebauungsplänen und anderen Planungsverfahren der Landeshauptstadt Kiel Grünordnerische Bestandaufnahmen, Biotopkartierungen, Analysen, Suchen von Ausgleichsflächen Vergabe von Fachgutachten nach HOAI und Vergaberecht, deren Begleitung und Bewertung Grünordnerische Stellungnahmen und Beratungen Ausschreibung und Begleitung von freiraumplanerischen Wettbewerben und Kostenkalkulationen Stellungnahmen zu B-Plänen von Nachbargemeinden, Planfeststellungsverfahren, städtebaulichen Einzelprojekten, Baugenehmigungsverfahren Grünordnerische Stellungnahmen zu externen Planungen sowie bei Baugenehmigungsverfahren in besonderen Fällen verfassen Grünordnerische Planungsberatung in besonderen Fällen anbieten Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei Planungen anderer Gemeinden vertreten Grünordnerische Stellungnahmen bei Landesentwicklungs- und Regionalplänen abgeben methodische und verfahrensrechtliche Grundlagenarbeit zum Landschafts- und Naturschutzrecht Beratungsfunktion in Bezug auf verfahrensrechtliche und methodische Problemstellungen im landschafts- und naturschutzrechtlichen Bereich für das gesamte Baudezernat Erforderlich sind: ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern einer der folgenden Fachrichtungen: Beratungsfunktion in Bezug auf verfahrensrechtliche und methodische Problemstellungen im landschafts- und naturschutzrechtlichen Bereich für das gesamte Baudezernat Stadt-, Regionalplanung Landschaftsplanung Landschaftsarchitektur Freiraumplanung Landschaftsökologie Naturschutz oder entsprechenden Studiengängen oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern in den Fachrichtungen Geographie oder Biologie, vorzugsweise mit Vertiefung im landschafts-/umweltplanerischen, ökologischen oder Naturschutzbereich oder die Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 mit einem Studium in einer der vorgenannten Fachrichtungen jeweils mit einer mindestens befriedigenden Abschlussnote mindestens drei Jahre Berufserfahrung, vorzugsweise in der Landschafts- und Freiraumplanung oder in der Zusammenarbeit mit der kommunalen Landschaftsplanung Grundkenntnisse in der Anwendung der Fachsoftware CAD, GIS, ArcGIS bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen die ausgeprägte Fähigkeit, neue Ideen in die Arbeit einzubringen und Erneuerungen gegenüber aufgeschlossen zu sein die ausgeprägte Fähigkeit, die Umweltrelevanz des dienstlichen Handelns zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten bzw. zu treffen, die mit dem Umweltschutz vereinbar sind eine gute mündliche sowie schriftliche Kommunikationsfähigkeit Zugelassen werden auch Bewerbungen mit o. g. Abschlüssen mit weniger als einer befriedigenden Abschlussnote, wenn eine erfolgreiche mindestens dreijährige Berufserfahrung durch Zeugnisse oder dienstliche Beurteilungen mit der Note gut oder besser nachgewiesen werden. Übrigens: Sofern die erforderliche Berufserfahrung nicht oder nicht vollständig vorliegt, möchten wir Dich trotzdem kennenlernen. Eine Einstellung in einer zunächst niedrigeren Entgeltgruppe ist möglich. Für telefonische Auskünfte - auch bei Fragen zur Arbeitszeitregelung und zur Entwicklungsperspektive bei der Landeshauptstadt Kiel - wende Dich bitte an Melanie Schorer (Sachbereichsleiterin), Tel.: 0431 901 2629 oder Fabian Kumkar (Abteilungsleiter), Tel. 0431 901 1161. Ruf uns gerne an, wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen. Kontakt bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren: Anna-Lena Ruske, Tel. 0431 901 2237. Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig vorliegen. Es sind auch Ortstermine wahrzunehmen, deren Zugänge nicht immer barrierefrei sind und über unebenes Gelände führen können. Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt. Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich gern gleich hier online sowie unter Angabe der Referenznummer 04039 bis zum 26. März 2023 mit Deinen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.

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