Mitarbeiter in der Datenbankadministration

Nrw - via Unicum - Halle - 13-02-2024 zur Vakanz  

Mitarbeiter in der Datenbankadministration (m/w/d) Vollzeit / Teilzeit

GESÜNDER ARBEITEN UND LEBEN.

LANDESINSTITUT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND
ARBEITSGESTALTUNG.
STELLENAUS­SCHREIBUNG Mitarbeiter/in in der Datenbankadministration (m/w/d) in der Fachgruppe 1.5 „Digitalisierung“
Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort eine
Stelle in der Fachgruppe 1.5 – „Digitalisierung“ als Mitarbeiter/in in der Datenbankadministration, in der Anwendungsentwicklung und im Datenmanagement (m/w/d)

zu besetzen.
Es handelt sich um eine Stelle der Laufbahngruppe 2, erstes Eingangsamt, die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Stelle ist unbefristet.

Dienstort ist Bochum.
Der Arbeitsbereich
Die Fachgruppe 1.5 begleitet als zentrale Service­stelle den digitalen Transformationsprozess der Arbeitsschutzverwaltung NRW (ASV NRW).
Zu den Aufgabenbereichen gehören der zukunftsfähige Betrieb der Fachanwendung IFAS und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Außerdem zeichnet sich die Fachgruppe verantwortlich für die operative Umsetzung des E-Government-Gesetzes bei der Entwicklung der Fachverfahren der Arbeitsschutzverwaltung, die Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer der Fachanwendungen sowie die Unterstützung des Controllings und Berichtswesens.

AUFGABEN & ANFORDERUNGEN

Zu den Aufgaben gehören:

  • Mitarbeit in der Systemverwaltung (Netzwerkad­ministration, Datenbankverwaltung)
  • Bereitstellung, Installation, Wartung, Überwachung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Fachanwendung und der Verbindungen zu ihren Schnittstellen
  • Erstellen von Anforderungen für die Softwareenwicklung und Erstellung von Lastenheften
  • Mitarbeit bei der Analyse von Fehlern und Störungen und bei der Entwicklung geeigneter Lösungen
  • Second Level Support für die Fachanwendungen innerhalb der ASV NRW
  • Mitarbeit bei der Beratung und Schulung der Nutzerinnen und Nutzer zu Funktionen der Fachanwendungen
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Softwarebeschreibungen und Hilfeprogrammen
  • Mitarbeit bei der Unterstützung des Controllings und Datenmanagements der ASV NRW, insbesondere in der Sicherung der Datenqualität sowie bei der Erstellung von Auswertungen und Berichten

Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossenes Studium (B.A. / Diplom (FH)) der Fachrichtungen Informatik, Verwaltungsinformatik, Informationstechnik, Informationstechnologie oder ein vergleichbares Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung als Informatikkauffrau/-mann, Fachinformatiker/-in für Daten und Prozessanalyse / für Anwendungsentwicklung / für Digitale Vernetzung / für Systemintegration, Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung
  • Erste Erfahrungen in den Bereichen der Softwareentwicklung und im Bereich Web-Content-Managementsysteme und Datenbanken (SQL) sind wünschenswert
  • Erfahrung im Umgang mit gängigen Betriebssys­temen (Windows, Linux, macOS)
  • Grundkenntnisse in der Geschäftsprozessmodel­lierung oder Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • Geübter Umgang mit gängigen Softwareanwen­dungen aus der Microsoft-Familie
  • Kenntnisse über die Erstellung und adressaten­gerechte Aufbereitung von Auswertungen
  • Kenntnisse im Arbeitsschutz sind wünschenswert
  • Serviceorientierung, Fortbildungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Verantwortungsübernahme
INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG
Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungs­angebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie per­sönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbe­haltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungs­modalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.

Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Schulz (
), bei allgemeinen Fragen an Frau von der Ahe (
).
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunter­lagen ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs
2023_FG1.501-YF
bis zum

18.02.2024

per E-Mail an
.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorüber­gehend gespeichert werden.
Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeits­schutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z. B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).

Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen­zuführen. Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheits­dienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.

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Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)
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