W3-Professur für Germanistische Sprachdidaktik und Sprachwissenschaft

Justus-Liebig - via Zeit - Gießen - 07-03-2024 zur Vakanz  

Justus-Liebig-Universität Gießen
Gießen
Im
Fachbereich Sprache, Literatur, Kultur
ist ab dem 1. Oktober 2025 die

W3-Professur für Germanistische Sprachdidaktik und Sprachwissenschaft

unter Beachtung des § 67 Abs. 7 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) zu besetzen; es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 68 HessHG.

Aufgaben:

Sie haben die Aufgabe, die Germanistische Sprachdidaktik und Sprachwissenschaft in der vollen Breite in Forschung und Lehre (8 SWS) zu vertreten. In der Lehre übernehmen Sie Lehrveranstaltungen für alle am Institut angebotenen Studiengänge, insbesondere jedoch für die Lehramtsstudiengänge aller Schulformen. Ihre Aufgaben in der Forschung liegen im Bereich sprachdidaktisch relevanter sprachwissenschaftlicher Forschung. Sie beteiligen sich an der akademischen Selbstverwaltung und engagieren sich im Bereich der Nachwuchsförderung (etwa im Rahmen des International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC)). Zudem tragen Sie zum Wissenstransfer bei, beispielsweise in Form von Lehrerfort- und Weiterbildungen.

Eine enge Zusammenarbeit mit den einschlägigen Professuren des Instituts für Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) im Bereich der Sprachdidaktik bzw. der Sprachwissenschaft und darüber hinaus (z. B. im Bereich der Literaturdidaktik oder im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache) soll angestrebt werden. Kooperationen über die Instituts- sowie über die Fachbereichsgrenzen hinaus (z. B. mit anderen Fachdidaktiken) sind erwünscht.

Engagement im Bereich der Internationalisierung der Lehramtsausbildung sowie Aktivitäten im Bereich der Studierendengewinnung und im Bereich der Vernetzung von Universität und Schule werden erwartet.

Voraussetzungen:

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Germanistik bzw. des Faches Deutsch, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer fachlich einschlägigen Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden zum Beispiel durch eine Habilitation oder durch wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.

Sie verfügen über eine umfangreiche Lehrerfahrung im Bereich der Germanistischen Sprachdidaktik und Sprachwissenschaft und über einschlägige Erfahrungen mit Bezug auf die schulische Praxis (abgeschlossenes Referendariat/abgeschlossener Vorbereitungsdienst mit zweitem Staatsexamen/Staatsprüfung). Erwünscht sind darüber hinaus Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulen im Kontext der sprachdidaktischen Forschung.

Im Bereich der Forschung muss ein einschlägiges Forschungsprofil in Bezug auf die Schnittstelle der Germanistischen Sprachdidaktik und Sprachwissenschaft nachgewiesen werden. Sie sind ausgewiesen im Bereich der Erforschung der Struktur, der Aneignung oder der Vermittlung sprachlicher Kompetenzen in institutionellen oder nicht-institutionellen Erwerbskontexten. Sie verfügen in diesen Bereichen über mehrere einschlägige Forschungsschwerpunkte wie etwa literale Kompetenz, Bildungssprache, Lernertexteforschung, Interventionsforschung, Unterrichtsforschung oder Lernmedienentwicklung. Für Ihre Forschung nutzen Sie linguistisch informierte Methoden der (quantitativen und/oder qualitativen) didaktischen Forschung. Zur Umsetzung Ihrer Forschungsziele nutzen Sie einschlägige Drittmittelformate in der Einzel- und Verbundforschung.

Erfolge in der eigenständigen Einwerbung (und Leitung) von Drittmittelprojekten (vorzugsweise DFG, BMBF) werden ebenfalls vorausgesetzt.
Nach § 68 Abs. 4 HessHG soll auf eine Stelle mit schulpädagogischen, fachdidaktischen oder erziehungswissenschaftlichen Aufgaben in der Lehrerbildung nur berufen werden, wer nach der Ausbildung eine dreijährige Schulpraxis nachweist.

Bei Überschreitung der grundsätzlichen Altersgrenze von 50 Jahren setzt die Begründung eines Beamtenverhältnisses gem. § 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 HessHG i. V. m. § 11 Hessische Laufbahnverordnung (HLVO) ein besonderes dienstliches Interesse voraus.

Die JLU strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die JLU verfolgt auch das Ziel einer verstärkten Gewinnung von Führungskräften mit Gender- und Familienkompetenz. Die JLU versteht sich als familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit Kindern sind willkommen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen Bewerbungsunterlagen bitten wir, die Hinweise in unserem Informationsblatt (
) zu beachten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen über das
Onlineformular
(
) bis zum
18. April 2024
unter Angabe der Referenznummer 5-04/24 an die Erste Vizepräsidentin der Justus-Liebig-Universität Gießen.
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