Personalsachbearbeiter

Uni Marburg - Marburg an der Lahn - 13-04-2024 zur Vakanz  

zu besetzen. Die Stelle kann bei Erfüllung der Voraussetzungen im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 11 HBesG oder im Beschäftigungsverhältnis je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages des Landes Hessen besetzt werden.

Die Personalabteilung ist zuständig für alle Personalangelegenheiten der rund 4.500 Beschäftigten und mehr als 1.000 studentischen Hilfskräfte.

Ihre Aufgaben:

  • aktive Mitgestaltung der Personalprozesse von Eintritt bis Austritt inkl. Beteiligung der Interessenvertretungen
  • verantwortungsvolle Administration von Arbeitsverträgen und Vertragsänderungen sowie entsprechende Systempflege in SAP-HCM
  • Beratung von Mitarbeitenden und Führungskräften in personalrelevanten Fragestellungen

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Studium (z. B. Bachelor Betriebswirtschaft, Verwaltungsfachwirt*in), Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Teamfähigkeit sowie selbstständige, zuverlässige und serviceorientierte Arbeitsweise
  • gute Kenntnisse in MS-Office, SAP Kenntnisse (HCM) sind von Vorteil
  • idealerweise Kenntnisse und Erfahrungen im Personalbereich sowie gute Englischkenntnisse

Wir bieten:

  • ein motiviertes Team, das Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance legt
  • flexible Arbeitszeiten und Möglichkeiten für Mobiles Arbeiten
  • umfassendes Angebot zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • die Chance, Teil einer renommierten und zukunftsorientierten Institution zu werden

Kontakt für weitere Informationen

Bianca Bardarè

+49 6421 28-24859
bardare@verwaltung.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

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