Wissenschaftliche r Mitarbeiter

Uni Marburg - 06-04-2024 zur Vakanz  

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • wissenschaftliche Dienstleistungen in der Forschung
  • Zusammenstellung und Aufbereitung von Zeitungsberichten auf Dari oder Pashto
  • Erstellen einer Protestdatenbank zu Afghanistan
  • Forschung zu Protesten in Konfliktgebieten
  • aktive Mitarbeit am Institut
  • Präsentation von Forschungsergebnissen auf Fachtagungen
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG.

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) in einem sozialwissenschaftlichen Fach
  • Interesse an quantiativen Methoden der Sozialwissenschaften
  • Erfahrung mit Datensammlung und Datenanalyse
  • umfassende Kenntnisse über Afghanistan
  • Kenntnis mindestens einer lokalen Sprache (z. B. Dari oder Pashto)
  • Interesse an Forschung zu Protestbewegungen und Rebellenherrschaft
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (z. B. ein Promotionsprojekt in den Sozialwissenschaften) wird erwartet.
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.

Kontakt für weitere Informationen

Dr. Tareq Sydiq

+49 6421 28-24812
tareq.sydiq@uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

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