Sachbearbeitung (m/w/d) Wohnungslosenhilfe

Lueneburg - via Unicum - Lübeck, Hansestadt - 30-04-2023 zur Vakanz  

Sachbearbeitung (m/w/d) Wohnungslosenhilfe

Im Bereich Integration und Teilhabe der Hansestadt Lüneburg ist im Bereich Hilfe in besonderen Lebenslagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung (m/w/d) Wohnungslosenhilfe unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Die Ausgestaltung der Teilzeit kann nach individueller Absprache im Arbeitsbereich erfolgen, sodass die Aufgabenerfüllung sichergestellt wird. Lüneburg ist das wirtschaftliche und kulturelle Oberzentrum Nordostniedersachsens, in dem rund 78.000 Menschen leben. Die Stadt liegt in reizvoller Umgebung am Rande der Lüneburger Heide. Es bestehen günstige Verkehrsverbindungen zu den Großstädten Hamburg und Hannover. Lüneburg besitzt eine Universität, verfügt über Schulen aller Systeme und bietet moderne Sport- und Freizeitstätten sowie zahlreiche kulturelle Einrichtungen. Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt derzeit ca. 1.500 Personen und versteht sich als moderne Dienstleisterin für ihre Bevölkerung, möchte sich dementsprechend stetig fortentwickeln und sucht daher Mitarbeitende, die diesen Anspruch überzeugend verkörpern und sich gern für die Belange der Stadtverwaltung engagieren wollen. Zu den Aufgaben der Stelle gehören im Wesentlichen: Beratung in sonstigen sozialen Angelegenheiten sowie gezielte Vermittlung in zuständige Hilfesysteme, Einweisung von Wohnungslosen im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung, persönliche Beratung und Einleitung von präventiven Maßnahmen, Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach § 36 SGB XII (z.B. Übernahme von Mietrückständen oder vergleichbaren Notlagen), Entscheidung über ambulante und nachgehende Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII für Personen in besonderen Lebenslagen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (inkl. der Abgrenzung zum Personenkreis der Eingliederungshilfen und der Hilfen zur Pflege nach SGB XI), Gewährung von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter Mitwirkung bei der Erstellung eines Gesamthilfeplans der Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII im Rahmen einer Hilfekonferenz, abschließende Entscheidung anhand der individuellen Bedarfslage der Hilfesuchenden und Überwachung der Einhaltung des Gesamthilfeplans, selbstständiges Erarbeiten von Stellungnahmen in Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Verwaltung der städtischen Obdachlosenunterkunft. Ihr Profil Voraussetzung für die Besetzung der Stelle ist die Erfüllung der Voraussetzungen für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 allgemeine Dienste (ehemals gehobener Dienst), eine gleichwertige Ausbildung, zum Beispiel die erfolgreich abgelegte Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt/in) oder der erfolgreiche Studienabschluss in einem Studiengang als Bachelor of Laws, als Bachelor of Arts oder mit einem Diplom jeweils im Bereich öffentliche Verwaltung (Public Administration / Public Management). Nachrangig werden auch Bewerbungen berücksichtigt, die das Interesse und die Voraussetzungen für den Angestelltenlehrgang II mitbringen. Der Besuch des Lehrgangs setzt einen Berufsabschluss im anerkannten Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter" (VFA) oder die erfolgreiche Ablegung der Angestelltenprüfung I (A I) voraus. Nachrangig ist die Teilnahme auch für Beschäftigte ohne VFA bzw. AI-Lehrgang mit Berufsabschlüssen auf DQR-6-Niveau (z.B. Bachelor, geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in, Bankfachwirt/in) oder auf DQR-4-Niveau in einem verwaltungsnahen Beruf (z.B. Bankkaufleute, und mindestens einjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung möglich. Nähere Informationen zum Verwaltungslehrgang finden Sie auf der Homepage der Bildungseinrichtung unter

zu den DQR-Niveaus finden Sie unter
. Es können sich auch Beschäftigte bewerben, die gem. § 29a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA – von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind (mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber). Von Ihnen als Bewerberin oder Bewerber wird des Weiteren erwartet: eine hohe soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeit sowie eine offene, konstruktive und zugleich verbindliche Zusammenarbeit im Rahmen der Beratung und Unterstützung, Engagement für die Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs in Bezug auf Prävention zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, die Fähigkeit und Bereitschaft, mit anderen Personen offen und zielgruppenorientiert zu kommunizieren, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit Trägern, unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen, interkulturelle Kompetenz und Kultursensibilität, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten und die Bereitschaft zur Fortbildung sowie sicherer Umgang mit Gesetzestexten und dem Windows-Office-Paket. Berufserfahrung in vergleichbaren Aufgabenstellungen im Umgang mit den Sozialgesetzbüchern, insbesondere des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) und der verwandten Rechtsgebiete, in der öffentlichen Verwaltung ist wünschenswert. Die Vergütung erfolgt bei Besetzung mit einer/einem Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen, vorbehaltlich einer Neubewertung durch die Stellenbewertungskommission, bis zur Entgeltgruppe 9c bzw. bei einer Besetzung mit einer/einem Beamten nach A10 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG). Wir bieten anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einer wachsenden Stadtverwaltung, als Trägerin des FaMi-Siegels eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie flexible Arbeitszeiten, Entwicklungsmöglichkeiten durch fachspezifische und fachübergreifende Fortbildungen sowie betriebliches Gesundheitsmanagement, ein hohes Maß an Eigenverantwortung, eine geregelte, der Aufgabenwahrnehmung entsprechende Bezahlung nach Nds. Besoldungsgesetz bzw. entsprechende Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie für Beschäftigte die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Die Hansestadt Lüneburg setzt sich für die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie für die Förderung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen ein. Im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden das unterrepräsentierte Geschlecht nach Maßgabe des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes sowie schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Da die Hansestadt Lüneburg sich die Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel gesetzt hat, sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht. Bewerben Sie sich bitte bis zum 03.05.2023 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal unter:

Für nähere Informationen steht Ihnen die Bereichsleiterin Integration und Teilhabe, Frau Simkes, Telefon 04131 309-3330, E-Mail
, zur Verfügung.

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