SMART Technologies Werkstudent

Ratgeber Internetkriminalität - Köln - 12-11-2019 zur Vakanz  

aktualisiert am 9. März 2022

HINWEIS:

Dieser Artikel wurde

vor über einem Jahr

veröffentlicht. Daher kann es sein, dass Links und Bildbeispiele teilweise nicht mehr aktuell sind bzw. von uns oder dem Anbieter entfernt wurden. Aktuelle Updates werden hier mit Datum kenntlich gemacht.

Täter richten so neue Bankkonten im Namen der Jobsuchenden ein

Diese Masche ist zwar nicht ganz so neu, aber aktuell bei den Tätern sehr beliebt. Die Täter benötigen für Ihre Straftaten u.a. fremde Bankkonten, auf die sie Zugriff haben und die nicht selber zu den Tätern führen. So kann z.B. leicht Geldwäsche betrieben werden.

Da auch die Banken immer vorsichtiger werden, wenn Bankkonten eingerichtet werden, werden die Täter gezwungen, sich auch den neuen Techniken anzupassen. So nutzen die Täter aktuell das Video-Ident-Verfahren (oder auch Videoident-Verfahren) aus, um online neue Bankkonten einzurichten. Hierfür legitimieren sie sich natürlich nicht selber mit ihren Ausweisdokumenten, sondern suchen z.B. Arbeitssuchende über Online-Stellenanzeigen, die diese Konten (in der Regel ahnungslos) eröffnen.

Die Täter schalten zunächst bei diversen Internetportalen Stellenangebote (z.B. Ebay-Kleinanzeigen). Gern werden dafür auch die Namen von bekannten Unternehmen und dort ggf. echten Personen (in unserem Beispiel „Tchibo“) missbräuchlich verwendet. Alternativ werden sogar vollständige Webseiten erstellt, indem die echten Webseiten mit Stellenangeboten nachgebaut und unter ähnlicher Webadresse onlinegestellt wurden. So wurde bereits das Bewerbungsportal der Bahn kopiert, so dass es für einen Laien kaum zu erkennen ist.

Bewirbt sich ein Jobsuchender nun auf so ein Stellenangebot, welches ausschließlich online erfolgt und auch angeblich später nicht in einem persönlichen Gespräch weiterlaufen soll, dann fordern die Täter zunächst persönliche und sensible Daten des Jobsuchenden:

  • (eingescannter/abfotografierter) Personalausweis (beidseitig)
  • Bewerbungsunterlagen/Lebenslauf mit Foto
  • Foto (Selfie) mit Ausweisdokument in der Hand
  • ggf. Bankdaten
Hat der Jobsuchende nun die geforderten Unterlagen an die genannte Mailadresse verschickt, bekommt dieser kurze Zeit später die freudige Mitteilung, dass man die Bewerbung in Betracht ziehen würde. Man müsse sich nun nur noch kurz, da ja kein persönliches Bewerbungsgespräch stattfindet, über ein Video-Ident-Verfahren identifizieren. Vereinzelt wird sogar gesagt, dass es für die Hausbank sei. Alles sei aber nur zur Identifizierung der Person.

Die Täter schicken nun konkrete Anweisungen, wie man das Video-Ident-Verfahren durchläuft. U.a. müsse z.B. eine App (legale und seriöse Video-ID-App) installiert werden. Auch die Zugangsdaten zu persönlichen Identifizierung werden übermittelt.

Der Jobsuchende installiert die App (z.B. N26) und führt ahnungslos das Verfahren durch. Die Mitarbeiter des Video-Ident-Verfahrens fragen z.B. auch wofür die Identifizierung gemacht wird. Wenn hier der Jobsuchende nicht erkennt, dass er nun tatsächlich ein Bankkonto eröffnet, dann hat die Falle funktioniert.

Die Täter selber stellen sich beim Schriftverkehr zwischen Video-Ident-Verfahren/Bank und dem Jobsuchenden. Alle von der Bank/Video-ID benötigten Unterlagen werden immer über die Täter geleitet, so dass die beiden anderen Parteien nichts davon mitbekommen. Die Mitarbeiter des Video-ID-Verfahrens gehen davon aus, hier möchte jemand ein Konto eröffnen. So gehen auch zunächst die Zugangsdaten, die für das Ident-Verfahren benötigt werden, erst an die Täter, die sich gegenüber der Bank als die Person mit Kontoeröffnungswunsch ausgeben, die eigentlich den Job haben möchte.

Würde der Jobsuchende beim Ident-Verfahren klar angeben, dass er sich zum Beispiel auf ein Stellenangebot beworben hat und dafür die Identifizierung sei, würden die Mitarbeiter des Verfahrens die Identifizierung abbrechen und den Jobsuchenden auf die Gefahr hinweisen.

Nun bekommen die Täter nach dem abgeschlossenen Identifizierungsverfahren auch die restlichen Zugangsdaten für das Banking und können mit dem Konto machen, was sie wollen.

Der Jobsuchende wird dann hingehalten oder letztendlich doch nicht „eingestellt“. Dass in seinem Namen ein Bankkonto existiert, bemerkt dieser nicht oder erst, wenn die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn laufen. Bereits wenige Tage und Wochen reichen den Tätern, um ein Konto für z.B. Geldwäsche zu missbrauchen.

Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie ein Jobangebot finden, wo Sie sich online mittels Video-Ident-Verfahren verifizieren müssen. Fragen Sie, wenn sie bereits in der Video-ID sind, genau nach, wofür die Verifizierung stattfindet und erzählen Sie den dortigen Video-Chatpartnern genau, wofür Sie sich bewerben.

Sollten Sie bereits auch vorab schon ihre persönlichen Daten (Ausweisscan, Lebenslauf mit Foto, Selfie mit Ausweis …) an die Täter übermittelt haben, so erstatten Sie auch Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei. Die Täter werden auch diese Daten weiterhin missbräuchlich verwenden, selbst dann, wenn es nicht mehr zum Video-Ident kommt.

Wenn die Täter gefälschte Webseiten/Webadressen verwenden, dann führen diese auch oft im Anschluss oder beim Aufrufen der Domain zu den echten Webseiten. So, dass das potentielle Opfer noch eher im Glauben ist, beim echten Arbeitgeber zu sein. Gern werden so nur die gefälschten Mailadressen der Domains für den Schriftverkehr missbraucht und die Webadressen im Browser direkt umgeleitet.

mehr...

zur Vakanz

Weitere Jobs von Ratgeber Internetkriminalität