Servicekraft (m/w/d)

Logo Of Randstad Gmbh - Bad Liebenstein - 23-02-2024 zur Vakanz  

Das sollten Sie sich mal genauer ansehen: Im Auftrag unseres Kunden aus der
Gastronomie
suchen wir einen motivierten
Servicemitarbeiter
bzw.
Bartender
am Standort
Bad Liebenstein
. Könnte passen, sagen Sie? Dann schnell bewerben! Und wir meinen „schnell” – einfach nur mit Namen, E-Mail-Adresse und Lebenslauf. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und besprechen alles Weitere. Wir begrüßen die Bewerbung behinderter Menschen.

Diese Stelle bietet die Möglichkeit einer
direkten Personalvermittlung
.

Das bieten wir Ihnen

  • Bezahlung nach Tarifvertrag Zeitarbeit der BAP/DGB Tarifgemeinschaft
  • Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen im Jahr
  • Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge nach Probezeitende
  • In der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Mehr als 200 kostenlose Online-Kurse, z.B. Konfliktlösung, Arbeiten im Team
  • Prämie in Höhe von 250 € für jeden Mitarbeiter, den Sie erfolgreich für uns werben

Ihre Aufgaben

  • Getränkeausschank und Zubereitung nach Rezepturen von ausgesuchten Kaffeespezialitäten, Aperitifs, Cocktails oder auch Weinen an der Loungebar
  • Kontrolle der Thekenbestände
  • Einhaltung der Qualitätsstandards und Hygienevorschriften

Erfahrungen

  • Eine abgeschlossene Ausbildung im Gastronomiebereich, z.B. als Restaurantfachmann wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig
  • Grundkenntnisse im Gastronomiebereich erforderlich
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Kundenorientierung

Über Randstad

Sicherheit und Perspektiven – mit Randstad. Denn wir sind nicht nur Deutschlands führender Personaldienstleister. Vor allem stehen wir für das Versprechen, gemeinsam weiterzukommen. Deshalb bieten wir unseren Fachkräften neue Chancen, Weiterbildung und die Sicherheit von i.d.R. unbefristeten Arbeitsverträgen. So helfen wir Ihnen dabei, Ihr wahres Potenzial auszuschöpfen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in Randstad Stellenanzeigen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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